Blutzuckerstreifen

Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, in diesem Monat wurde durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNo), welche mit den Gesetzlichen Krankenkassen jährlich eine Arzneimittelvereinbarung beschließen, folgendes veröffentlicht.

Herr Dr. Holger Neye, Apotheker bei der KVNo, schreibt: „Die Arzneimittelvereinbarung 2021 für Nordrhein (Anmerkung: Blutzucker-teststreifen zählen zu Arzneimitteln) wurde Ende Dezember neu vereinbart. Neuerungen betreffen die Quoten (Anmerkung: Quoten müssen wir Ärzte/ Ärztinnen einhalten, um das Wirtschaftlichkeitsgebot des SGBs zu erfüllen): … Drei Quoten wurden neu definiert. Bei den Blutzuckerteststreifen gibt es nun das Ziel eines Durchschnittspreises von durchschnittlich 48 Cent pro Streifen. Dieser Durchschnittswert kann erreicht werden, wenn besonders aus dem Preissegment B immer der Quartalsbedarf verordnet wird.“

Wir sehen uns unter den Umständen der genannten Arzneimittelverordnung gezwungen, Blutzuckerteststreifen und das dazu gehörende Blutzucker-messgerät aus dem Preissegment B zu rezeptieren. Die pro Quartal verschreibungsfähige Menge an Blutzuckerteststreifen ist in erster Linie abhängig von der Art der Insulintherapie. Wir sind gehalten, den Quartalsbedarf auf einem Rezept zu verordnen.

Bei Rückfragen zu der Arzneimittelvereinbarung und den Auswirkungen stehen Ihnen mit Sicherheit die Vertragspartner dieser Vereinbarung, also Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein und/oder Ihre Gesetzliche Krankenkasse zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Klaus Bergmann & Heike Breil-Hadick mit ihrem Team